Laut unserer Satzung können wir nur unsere Mitglieder in Mietfragen beraten und vertreten.
Unser jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 96,00 € inkl. Mietrechtschutzversicherung für Wohnraum (gewerblich genutzte Räume sind ausgenommen). Bei Erstaufnahme ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 € fällig; für Mitglieder des VdK entfällt diese Gebühr (bitte Mitgliedsausweis vorlegen).
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre (siehe hierzu § 4 unserer Satzung).
In der Mitgliedschaft enthalten ist eine Rechtschutzversicherung für mietrechtliche Streitigkeiten (nur für Wohnraum); die Gerichtskosten und die Kosten für Ihren Anwalt, ggf. auch den gegnerischen Anwalt, werden dann übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150,00 € je Versicherungsfall. Bei der Rechtschutzversicherung besteht eine Wartezeit von drei Monaten; vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Mieterverein, bei dem Sie bereits rechtschutzversichert sind, zu uns wechseln.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie erst beraten können, wenn Sie uns den ersten Jahresbeitrag und die Beitrittsgebühr überwiesen haben.
Beitrittsformular zum Download (PDF)
Beitrittsformular zum Download (Word)
Informationen zur Mitgliedschaft und zum Zweck unseres Vereins finden Sie in unserer Satzung (PDF).